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✨ Stand: 2026482 Städte & Gemeinden amtlich geprüft

Hundesteuer Ranking 2026

Für denselben Hund verlangt die teuerste Großstadt 186 Euro, während günstigste Gemeinden bereits ab 25 Euro im Jahr veranschlagen. Ein Unterschied von 161 Euro! Unsere umfassende Auswertung analysiert die aktuellen Hundesteuersätze von über 480 Städten für Ersthunde, Mehrhundhaltung, Listenhunde und im Bundesländer-Vergleich.

✅ 100% verifizierte Satzungsdaten📊 Inklusive Bundesland-Durchschnitt⚖️ Stand der Gesetzgebung 2026

Die wichtigsten Kennzahlen 2026

Teuerste Stadt (1. Hund)186 €Mainz
Günstigste Stadt (1. Hund)25 €Verl
Durchschnitt (1. Hund)85 €bundesweiter Ø
Median (1. Hund)84 €Zentralwert
Preisspanne161 €Differenz Max-Min
Höchster Listenhundsatz1440 €Monheim

Ranking Tabellen & Interaktive Auswertung

Die 15 teuersten Städte für den Ersthund

Amtliche Jahressteuersätze

1. Warum unterscheidet sich die Hundesteuer in Deutschland so stark?

Die Hundesteuer zählt in Deutschland zu den sogenannten örtlichen Aufwandsteuern gemäß Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes (GG). Das bedeutet, dass jede Stadt und Gemeinde das verfassungsrechtliche Recht besitzt, ihre eigenen Steuersätze frei festzulegen.

Während hochverschuldete Kommunen (insbesondere in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz) die Hundesteuer gezielt nutzen, um Haushaltslöcher zu stopfen, verzichten andere Gemeinden in ländlichen Regionen weitgehend darauf oder halten die Sätze bewusst niedrig. Zudem verfolgt die Hundesteuer als sogenannte ordnungsrechtliche Lenkungssteuer den Zweck, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.

2. Die Besonderheiten bei der Mehrhundhaltung (Zweithund-Besteuerung)

Wer mehr als einen Hund hält, muss in fast allen Städten deutlich tiefer in die Tasche greifen. Das System der progressiven Besteuerung greift meist nach zwei Mustern:

  • Erhöhter Satz für jeden weiteren Hund: Der erste Hund kostet beispielsweise 120 €, der zweite Hund 180 € im Jahr.
  • Rückwirkender Erhöhungssatz für alle Hunde (z. B. in NRW): Meldet man einen zweiten Hund an, gilt der höhere Zweithund-Satz rückwirkend für beide Hunde. Aus 2 x 120 € wird dann schnell 2 x 252 € = 504 € Gesamtkosten!

Spitzenreiter bei den Gesamtkosten für zwei Hunde sind Städte wie Oberhausen, Ludwigsburg, Reutlingen und Wuppertal.

3. Listenhunde und Kampfhunde: Erhöhte Steuersätze als Lenkungssteuer

In vielen Bundesländern und Kommunen werden bestimmte Hunderassen (z. B. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler) auf sogenannten Rasse-Listen geführt. Um die Anschaffung solcher Hunde einzudämmen, erheben Städte verfielfachte Hundesteuersätze von bis zu 1.440 Euro pro Jahr (z. B. in Monheim am Rhein) oder 1.200 Euro (in Solingen).

💡 Tipp für Halter von Listenhunden: In zahlreichen Satzungen ist verankert, dass bei Vorlage eines amtlich anerkannten Wesenstests (Negativzeugnis) der Steuersatz auf den normalen Ersthundtarif herabgesenkt werden kann. Prüfe hierzu die Details auf deiner jeweiligen Stadtseite.

4. Steueranpassungen 2026 & Ausblick auf 2027

Zum Jahreswechsel 2026 haben zahlreiche Großstädte (darunter Lübeck, Leipzig, Stuttgart, Mannheim, Nürnberg, Dresden und Koblenz) ihre Hundesteuersätze nach oben angepasst. Auch für das kommende Jahr 2027 stehen in mehreren Städten bereits beschlossene Erhöhungen fest:

  • Nürnberg: Ab 2027 ist eine Erhöhung auf 144 € für den Ersthund und 168 € für weitere Hunde beschlossen.
  • Heilbronn: Für 2027 ist eine Erhöhung auf 132 € (Ersthund) bzw. 600 € (gefährliche Hunde) verabschiedet.
  • Ratingen: Erhöhung der Sätze auf 127 € (Ersthund) bzw. 1.000 € (Listenhunde) für 2027 vorgesehen.

5. Methodik, Quellen & Freie Daten für Redaktionen

Grundlage unseres Rankings bildet die kontinuierlich aktualisierte Datenbank von Hundesteuer-Tabelle.de mit aktuell 482 Städten und Gemeinden in allen 16 Bundesländern. Jeder einzelne Satz wird direkt gegen die amtliche Hundesteuersatzung oder die offizielle Portalseite der jeweiligen Stadt geprüft.

Open Data Lizenz (CC BY 4.0): Die vollständige Datensammlung steht Journalisten, Redaktionen und Forschern unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International kostenfrei zur Verfügung.

Maschinenlesbare JSON API: Die Daten können direkt als strukturiertes JSON abgerufen werden unter: /api/hundesteuer.json.

Bei Verwendung in Veröffentlichungen bitten wir um Namensnennung von Hundesteuer-Tabelle.de sowie einen Link auf diese Auswertungsseite. Für Presseanfragen nutze unser Kontaktformular.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Hundesteuer Ranking

1. Welche Stadt verlangt die höchste Hundesteuer in Deutschland?
Im bundesweiten Vergleich verlangt Mainz mit 186 € im Jahr den höchsten Steuersatz für einen einzelnen Ersthund, gefolgt von Hagen (180 €) und Wiesbaden (180 €). Bei gefährlichen Rassen (Listenhunden) verlangen Städte wie Monheim an der Ruhr (1.440 €) oder Solingen (1.200 €) die höchsten Sätze.
2. Welche Stadt ist bei der Hundesteuer am günstigsten?
Zu den günstigsten Städten und Gemeinden zählen unter anderem Verl (25 €), Pfaffing (30 €) sowie Hörstel und Heek (je 36 € pro Jahr). Einige kleine Gemeinden erheben sogar gar keine Hundesteuer oder gewähren befristete Befreiungen.
3. Wie berechnet sich die Steuer bei der Haltung von zwei Hunden?
Fast alle deutschen Kommunen staffeln die Hundesteuer nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde. In vielen Bundesländern (wie NRW oder Baden-Württemberg) gilt dabei die Regel, dass bei Anschaffung eines Zweithundes der höhere Zweithund-Satz für alle gehaltenen Hunde im Haushalt fällig wird.
4. Warum gibt es so große Preisunterschiede bei der Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG. Jede Gemeinde legt ihre Steuersätze autonom per Satzung fest. Ziel ist neben der Einnahmeerzielung auch die Reglementierung der Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet.
5. Wie wirkt sich ein Wesenstest bei Listenhunden auf die Steuer aus?
In vielen Städten kann ein nachgewiesener Wesenstest (oder Negativzeugnis) den Steuersatz für Listenhunde auf den normalen Ersthundsatz reduzieren. Ob und in welchem Umfang eine Ermäßigung möglich ist, regelt die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung.