1. Warum unterscheidet sich die Hundesteuer in Deutschland so stark?
Die Hundesteuer zählt in Deutschland zu den sogenannten örtlichen Aufwandsteuern gemäß Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes (GG). Das bedeutet, dass jede Stadt und Gemeinde das verfassungsrechtliche Recht besitzt, ihre eigenen Steuersätze frei festzulegen.
Während hochverschuldete Kommunen (insbesondere in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz) die Hundesteuer gezielt nutzen, um Haushaltslöcher zu stopfen, verzichten andere Gemeinden in ländlichen Regionen weitgehend darauf oder halten die Sätze bewusst niedrig. Zudem verfolgt die Hundesteuer als sogenannte ordnungsrechtliche Lenkungssteuer den Zweck, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.
2. Die Besonderheiten bei der Mehrhundhaltung (Zweithund-Besteuerung)
Wer mehr als einen Hund hält, muss in fast allen Städten deutlich tiefer in die Tasche greifen. Das System der progressiven Besteuerung greift meist nach zwei Mustern:
- Erhöhter Satz für jeden weiteren Hund: Der erste Hund kostet beispielsweise 120 €, der zweite Hund 180 € im Jahr.
- Rückwirkender Erhöhungssatz für alle Hunde (z. B. in NRW): Meldet man einen zweiten Hund an, gilt der höhere Zweithund-Satz rückwirkend für beide Hunde. Aus 2 x 120 € wird dann schnell 2 x 252 € = 504 € Gesamtkosten!
Spitzenreiter bei den Gesamtkosten für zwei Hunde sind Städte wie Oberhausen, Ludwigsburg, Reutlingen und Wuppertal.
3. Listenhunde und Kampfhunde: Erhöhte Steuersätze als Lenkungssteuer
In vielen Bundesländern und Kommunen werden bestimmte Hunderassen (z. B. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler) auf sogenannten Rasse-Listen geführt. Um die Anschaffung solcher Hunde einzudämmen, erheben Städte verfielfachte Hundesteuersätze von bis zu 1.440 Euro pro Jahr (z. B. in Monheim am Rhein) oder 1.200 Euro (in Solingen).
4. Steueranpassungen 2026 & Ausblick auf 2027
Zum Jahreswechsel 2026 haben zahlreiche Großstädte (darunter Lübeck, Leipzig, Stuttgart, Mannheim, Nürnberg, Dresden und Koblenz) ihre Hundesteuersätze nach oben angepasst. Auch für das kommende Jahr 2027 stehen in mehreren Städten bereits beschlossene Erhöhungen fest:
- Nürnberg: Ab 2027 ist eine Erhöhung auf 144 € für den Ersthund und 168 € für weitere Hunde beschlossen.
- Heilbronn: Für 2027 ist eine Erhöhung auf 132 € (Ersthund) bzw. 600 € (gefährliche Hunde) verabschiedet.
- Ratingen: Erhöhung der Sätze auf 127 € (Ersthund) bzw. 1.000 € (Listenhunde) für 2027 vorgesehen.
5. Methodik, Quellen & Freie Daten für Redaktionen
Grundlage unseres Rankings bildet die kontinuierlich aktualisierte Datenbank von Hundesteuer-Tabelle.de mit aktuell 482 Städten und Gemeinden in allen 16 Bundesländern. Jeder einzelne Satz wird direkt gegen die amtliche Hundesteuersatzung oder die offizielle Portalseite der jeweiligen Stadt geprüft.
Open Data Lizenz (CC BY 4.0): Die vollständige Datensammlung steht Journalisten, Redaktionen und Forschern unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International kostenfrei zur Verfügung.
Maschinenlesbare JSON API: Die Daten können direkt als strukturiertes JSON abgerufen werden unter: /api/hundesteuer.json.
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