Hundesteuer Wiesbaden
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Kassen- und Steueramt Wiesbaden
ℹ️ Wiesbaden bietet Steuerermäßigungen bei Vorlage eines Sachkundenachweises.
Hundesteuer-Regelungen in Wiesbaden (2026)
Die Hundesteuer in Wiesbaden (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wiesbaden einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 180 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 216 € sowie für jeden weiteren Hund 216 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wiesbaden ein erhöhter Steuersatz von 720 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wiesbaden
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wiesbaden auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Kassen- und Steueramt Wiesbaden.
Hundesteuer für Wiesbaden berechnen
≈ 15 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Kassen- und Steueramt Wiesbaden
- Quelle & Stand
- www.wiesbaden.de ↗•Geprüft: 15. Juni 2026
Häufige Fragen zu Wiesbaden
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wiesbaden?
Für den ersten Hund zahlst du in Wiesbaden 180 € pro Jahr, für den zweiten Hund 216 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 720 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wiesbaden zahlen?
Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.
Welches Amt ist in Wiesbaden zuständig?
Kassen- und Steueramt Wiesbaden. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).