Hundesteuer Hagen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hagen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Hagen (2026)
Die Hundesteuer in Hagen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hagen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 180 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 216 € sowie für jeden weiteren Hund 252 €. In Hagen wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hagen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Hagen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hagen.
Hundesteuer für Hagen berechnen
≈ 15 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hagen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Hagen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hagen?
Für den ersten Hund zahlst du in Hagen 180 € pro Jahr, für den zweiten Hund 216 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Hagen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Hagen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hagen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).