Hundesteuer Monheim
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Monheim
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Monheim (2026)
Die Hundesteuer in Monheim (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Monheim einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 144 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 173 € sowie für jeden weiteren Hund 202 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Monheim ein erhöhter Steuersatz von 1.440 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Monheim
Befreiungen von der Hundesteuer können in Monheim auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Monheim.
Hundesteuer für Monheim berechnen
≈ 12 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Monheim
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Monheim
Wie hoch ist die Hundesteuer in Monheim?
Für den ersten Hund zahlst du in Monheim 144 € pro Jahr, für den zweiten Hund 173 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 1.440 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Monheim zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Monheim zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Monheim. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).