Hundesteuer Oberhausen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Oberhausen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Oberhausen (2026)
Die Hundesteuer in Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Oberhausen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 168 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 202 € sowie für jeden weiteren Hund 235 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Oberhausen ein erhöhter Steuersatz von 850 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Oberhausen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Oberhausen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Oberhausen.
Hundesteuer für Oberhausen berechnen
≈ 14 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Oberhausen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Oberhausen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Oberhausen?
Für den ersten Hund zahlst du in Oberhausen 168 € pro Jahr, für den zweiten Hund 202 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 850 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Oberhausen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Oberhausen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Oberhausen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).