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Hundesteuer Mainz

1. Hund186 €pro Jahr
2. Hund216 €pro Jahr
3. Hund und weitere216 €pro Jahr
Listenhund600 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 25. Juni 2026🔗 Quelle: www.mainz.de
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli.
Zuständiges Amt
Landeshauptstadt Mainz — Steueramt

ℹ️ Mainz erhebt für gefährliche Hunde nach LHundG RLP einen gesonderten Tarif.

Hundesteuer-Regelungen in Mainz (2026)

Die Hundesteuer in Mainz (Rheinland-Pfalz) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Mainz einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 186 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 216 € sowie für jeden weiteren Hund 216 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Mainz ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Mainz

Befreiungen von der Hundesteuer können in Mainz auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Landeshauptstadt Mainz — Steueramt.

Hundesteuer für Mainz berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerMainz
186/ Jahr

15,50 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 186 €
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli.
Zuständiges Amt
Landeshauptstadt Mainz — Steueramt
Quelle & Stand
www.mainz.deGeprüft: 25. Juni 2026

Häufige Fragen zu Mainz

Wie hoch ist die Hundesteuer in Mainz?

Für den ersten Hund zahlst du in Mainz 186 € pro Jahr, für den zweiten Hund 216 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Mainz zahlen?

Fällig am 1. Juli.

Welches Amt ist in Mainz zuständig?

Landeshauptstadt Mainz — Steueramt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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