Hundesteuer Bochum
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Bochum.
- Zuständiges Amt
- Amt für Finanzsteuerung, Stadt Bochum
Hundesteuer-Regelungen in Bochum (2026)
Die Hundesteuer in Bochum (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bochum einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 168 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 192 € sowie für jeden weiteren Hund 216 €. In Bochum wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bochum
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bochum auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Amt für Finanzsteuerung, Stadt Bochum.
Hundesteuer für Bochum berechnen
≈ 14 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Bochum.
- Zuständiges Amt
- Amt für Finanzsteuerung, Stadt Bochum
- Quelle & Stand
- www.bochum.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Bochum
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bochum?
Für den ersten Hund zahlst du in Bochum 168 € pro Jahr, für den zweiten Hund 192 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bochum zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Bochum.
Welches Amt ist in Bochum zuständig?
Amt für Finanzsteuerung, Stadt Bochum. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).