Hundesteuer Bonn
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn.
- Zuständiges Amt
- Bundesstadt Bonn, Stadtkasse
ℹ️ Für den 1. Kampfhund gelten 780 €/Jahr, für den 2. und jeden weiteren Kampfhund 1.020 €/Jahr laut Satzung.
Hundesteuer-Regelungen in Bonn (2026)
Die Hundesteuer in Bonn (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bonn einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 162 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 210 € sowie für jeden weiteren Hund 264 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bonn ein erhöhter Steuersatz von 840 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bonn
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bonn auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Bundesstadt Bonn, Stadtkasse.
Hundesteuer für Bonn berechnen
≈ 13,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn.
- Zuständiges Amt
- Bundesstadt Bonn, Stadtkasse
- Quelle & Stand
- www.bonn.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Bonn
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bonn?
Für den ersten Hund zahlst du in Bonn 162 € pro Jahr, für den zweiten Hund 210 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 840 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bonn zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn.
Welches Amt ist in Bonn zuständig?
Bundesstadt Bonn, Stadtkasse. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).