Hundesteuer Dortmund
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.
- Zuständiges Amt
- Stadtkasse und Steueramt Dortmund
Hundesteuer-Regelungen in Dortmund (2026)
Die Hundesteuer in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Dortmund einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 156 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 204 € sowie für jeden weiteren Hund 228 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Dortmund ein erhöhter Steuersatz von 468 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Dortmund
Befreiungen von der Hundesteuer können in Dortmund auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadtkasse und Steueramt Dortmund.
Hundesteuer für Dortmund berechnen
≈ 13 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.
- Zuständiges Amt
- Stadtkasse und Steueramt Dortmund
- Quelle & Stand
- www.dortmund.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Dortmund
Wie hoch ist die Hundesteuer in Dortmund?
Für den ersten Hund zahlst du in Dortmund 156 € pro Jahr, für den zweiten Hund 204 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 468 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Dortmund zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.
Welches Amt ist in Dortmund zuständig?
Stadtkasse und Steueramt Dortmund. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).