Hundesteuer Wuppertal
- Fälligkeit
- Vierteljährlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Zuständiges Amt
- Stadt Wuppertal, Bereich Steuern
Hundesteuer-Regelungen in Wuppertal (2026)
Die Hundesteuer in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wuppertal einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 160 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 288 € sowie für jeden weiteren Hund 288 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wuppertal ein erhöhter Steuersatz von 1.000 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wuppertal
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wuppertal auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Wuppertal, Bereich Steuern.
Hundesteuer für Wuppertal berechnen
≈ 13,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Vierteljährlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Zuständiges Amt
- Stadt Wuppertal, Bereich Steuern
- Quelle & Stand
- www.wuppertal.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Wuppertal
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wuppertal?
Für den ersten Hund zahlst du in Wuppertal 160 € pro Jahr, für den zweiten Hund 288 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 1.000 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wuppertal zahlen?
Vierteljährlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Welches Amt ist in Wuppertal zuständig?
Stadt Wuppertal, Bereich Steuern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).