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Hundesteuer Wülfrath

1. Hund168 €pro Jahr
2. Hund202 €pro Jahr
3. Hund und weitere235 €pro Jahr
Listenhund852 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wülfrath

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Wülfrath (2026)

Die Hundesteuer in Wülfrath (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wülfrath einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 168 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 202 € sowie für jeden weiteren Hund 235 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wülfrath ein erhöhter Steuersatz von 852 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wülfrath

Befreiungen von der Hundesteuer können in Wülfrath auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wülfrath.

Hundesteuer für Wülfrath berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerWülfrath
168/ Jahr

14 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 168 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wülfrath
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Wülfrath

Wie hoch ist die Hundesteuer in Wülfrath?

Für den ersten Hund zahlst du in Wülfrath 168 € pro Jahr, für den zweiten Hund 202 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 852 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Wülfrath zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Wülfrath zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Wülfrath. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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