Hundesteuer Köln
- Fälligkeit
- Halbjährlich fällig zum 1. April und 1. Oktober (jeweils die Hälfte des Jahresbetrags).
- Zuständiges Amt
- Stadtkasse Köln
ℹ️ Seit der Satzungsänderung vom 17.12.2025 gilt ein einheitlicher Satz von 174 € je Hund — keine Erhöhung für Zweithunde oder Listenhunde.
Hundesteuer-Regelungen in Köln (2026)
Die Hundesteuer in Köln (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Köln einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 174 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 174 € sowie für jeden weiteren Hund 174 €. In Köln wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Köln
Befreiungen von der Hundesteuer können in Köln auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadtkasse Köln.
Hundesteuer für Köln berechnen
≈ 14,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Halbjährlich fällig zum 1. April und 1. Oktober (jeweils die Hälfte des Jahresbetrags).
- Zuständiges Amt
- Stadtkasse Köln
- Quelle & Stand
- www.stadt-koeln.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Köln
Wie hoch ist die Hundesteuer in Köln?
Für den ersten Hund zahlst du in Köln 174 € pro Jahr, für den zweiten Hund 174 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Köln zahlen?
Halbjährlich fällig zum 1. April und 1. Oktober (jeweils die Hälfte des Jahresbetrags).
Welches Amt ist in Köln zuständig?
Stadtkasse Köln. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).