Hundesteuer Essen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Essen.
- Zuständiges Amt
- Stadtkasse Essen
Hundesteuer-Regelungen in Essen (2026)
Die Hundesteuer in Essen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Essen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 156 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 216 € sowie für jeden weiteren Hund 252 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Essen ein erhöhter Steuersatz von 852 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Essen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Essen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadtkasse Essen.
Hundesteuer für Essen berechnen
≈ 13 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Essen.
- Zuständiges Amt
- Stadtkasse Essen
- Quelle & Stand
- www.essen.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Essen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Essen?
Für den ersten Hund zahlst du in Essen 156 € pro Jahr, für den zweiten Hund 216 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 852 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Essen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Stadt Essen.
Welches Amt ist in Essen zuständig?
Stadtkasse Essen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).