Hundesteuer Mülheim
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Mülheim
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Mülheim (2026)
Die Hundesteuer in Mülheim (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Mülheim einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 160 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 192 € sowie für jeden weiteren Hund 224 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Mülheim ein erhöhter Steuersatz von 850 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Mülheim
Befreiungen von der Hundesteuer können in Mülheim auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Mülheim.
Hundesteuer für Mülheim berechnen
≈ 13,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Mülheim
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Mülheim
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mülheim?
Für den ersten Hund zahlst du in Mülheim 160 € pro Jahr, für den zweiten Hund 192 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 850 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Mülheim zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Mülheim zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Mülheim. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).