Hundesteuer Remscheid
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Remscheid
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Remscheid (2026)
Die Hundesteuer in Remscheid (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Remscheid einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 156 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 187 € sowie für jeden weiteren Hund 218 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Remscheid ein erhöhter Steuersatz von 1.020 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Remscheid
Befreiungen von der Hundesteuer können in Remscheid auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Remscheid.
Hundesteuer für Remscheid berechnen
≈ 13 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Remscheid
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Remscheid
Wie hoch ist die Hundesteuer in Remscheid?
Für den ersten Hund zahlst du in Remscheid 156 € pro Jahr, für den zweiten Hund 187 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 1.020 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Remscheid zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Remscheid zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Remscheid. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).