Hundesteuer Wabern
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Wabern für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wabern
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Wabern (2026)
Die Hundesteuer in Wabern (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wabern einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 36 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 43 € sowie für jeden weiteren Hund 50 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wabern ein erhöhter Steuersatz von 288 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wabern
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wabern auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wabern.
Hundesteuer für Wabern berechnen
≈ 3 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wabern
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Wabern
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wabern?
Für den ersten Hund zahlst du in Wabern 36 € pro Jahr, für den zweiten Hund 43 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 288 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wabern zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Wabern zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wabern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).