Hund anmelden und abmelden: Fristen, Formular & Umzug
So meldest du deinen Hund korrekt an und ab, was bei einem Umzug zu beachten ist, und ab wann Welpen steuerpflichtig werden.
Hund anmelden: Fristen und Ablauf
Nach der Anschaffung eines Hundes musst du diesen innerhalb einer von der Gemeinde festgelegten Frist beim zuständigen Steuer- oder Ordnungsamt anmelden — meist innerhalb von zwei Wochen bis zu einem Monat. Die genaue Frist steht in der Hundesteuersatzung deiner Stadt (siehe unsere Stadt-Seiten). Die Anmeldung ist häufig online, per Formular, persönlich oder postalisch möglich.
Ab wann ist ein Welpe steuerpflichtig?
In den meisten Satzungen wird ein Hund erst ab einem bestimmten Alter — üblicherweise drei bis vier Monate — steuerpflichtig. Vorher fällt für einen Welpen in der Regel noch keine Hundesteuer an. Die genaue Altersgrenze regelt jeweils die lokale Satzung.
Hundesteuermarke
Nach der Anmeldung erhältst du in vielen Gemeinden eine Hundesteuermarke, die am Halsband befestigt wird und die Erkennung als angemeldeter, steuerlich erfasster Hund ermöglicht. Geht die Marke verloren, kann meist gegen eine kleine Gebühr eine Ersatzmarke beantragt werden.
Hund abmelden
Verstirbt dein Hund, wird er abgegeben oder ziehst du ohne den Hund um, musst du ihn beim zuständigen Amt abmelden — sonst läuft die Steuerpflicht formal weiter. Auch hierfür gilt meist eine Frist von wenigen Wochen ab dem auslösenden Ereignis.
Umzug: Hundesteuer ummelden
Ziehst du mit deinem Hund in eine andere Stadt oder Gemeinde um, musst du ihn bei der neuen Gemeinde neu anmelden und bei der alten abmelden — die beiden Vorgänge sind unabhängig voneinander und laufen nicht automatisch mit deiner Wohnsitzummeldung mit. Da sich die Steuersätze zwischen Gemeinden stark unterscheiden können, lohnt sich vor dem Umzug ein Blick auf unsere Hundesteuer-Tabelle.
Hund am Zweitwohnsitz
Hast du einen Zweitwohnsitz und hältst deinen Hund zeitweise dort, kann grundsätzlich auch die Gemeinde des Zweitwohnsitzes Hundesteuer erheben. Ob und wie das im Detail gehandhabt wird — etwa bei nur gelegentlichem Aufenthalt — regelt die jeweilige Satzung; im Zweifel lohnt eine direkte Rückfrage beim zuständigen Amt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.