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Steuern

Hundesteuer Befreiung und Ermäßigung: Wer profitiert?

Diensthunde, Tierheimhunde, Pflegehunde und Sozialleistungsempfänger: eine Übersicht möglicher Befreiungen und Ermäßigungen bei der Hundesteuer.

✍️ Hundesteuer-Tabelle Redaktion📅 30. Juni 2026

Wer kann eine Befreiung beantragen?

Die meisten Hundesteuersatzungen sehen für bestimmte Gruppen eine vollständige Befreiung oder eine anteilige Ermäßigung vor. Typische Fallgruppen sind:

  • Diensthunde: Blindenführhunde, Assistenz- und Begleithunde für Menschen mit Behinderung sind in der Regel steuerbefreit.
  • Tierheimhunde: Viele Städte gewähren nach Adoption aus dem örtlichen Tierheim eine zeitlich befristete Befreiung — etwa 12 bis 24 Monate (z. B. Duisburg: 24 Monate) oder sogar bis zu 5 Jahre (z. B. Berlin für Hunde aus anerkannten gemeinnützigen Tierheimen).
  • Pflegehunde: Hunde, die nur vorübergehend in Pflege genommen werden (z. B. Tierheim-Pflegestellen), sind teils ebenfalls begünstigt.
  • Sozialleistungsempfänger:innen: Wer Sozialhilfe, Grundsicherung oder vergleichbare Leistungen bezieht, kann in vielen Städten eine Ermäßigung beantragen (z. B. Bielefeld, Leipzig-Pass).
  • Jagd-, Herden- und Wachhunde in land- und forstwirtschaftlichem Einsatz sind vielerorts ebenfalls begünstigt.

Wie beantrage ich eine Befreiung oder Ermäßigung?

  1. Prüfe die Hundesteuersatzung deiner Stadt (verlinkt auf jeder Stadt-Seite) auf die dort vorgesehenen Befreiungstatbestände.
  2. Reiche einen formlosen oder amtlichen Antrag beim zuständigen Steuer- bzw. Ordnungsamt ein — viele Städte stellen dafür ein eigenes PDF-Formular bereit (z. B. in Berlin das Formular “Antrag auf Steuerbefreiung / Ermäßigung” sowie spezielle Merkblätter für Schwerbehinderte und Tierheimhunde).
  3. Lege die geforderten Nachweise bei, z. B. Schwerbehindertenausweis, Adoptionsbescheinigung des Tierheims oder Leistungsbescheid des Sozial-/Jobcenters.

Da sich Formulare und Nachweispflichten von Stadt zu Stadt unterscheiden, verlinken wir auf unseren Stadt-Seiten (wie der Berlin-Seite) direkt auf die amtlichen Formulare und Satzungen.

Wichtiger Hinweis

Eine Befreiung wirkt in aller Regel nicht rückwirkend automatisch — stelle den Antrag möglichst zeitnah nach Erfüllung der Voraussetzungen und bewahre den Bescheid gut auf.