Hundesteuer Gemünden (Wohra)
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Gemünden (Wohra) für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gemünden (Wohra)
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Gemünden (Wohra) (2026)
Die Hundesteuer in Gemünden (Wohra) (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Gemünden (Wohra) einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 36 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 43 € sowie für jeden weiteren Hund 50 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Gemünden (Wohra) ein erhöhter Steuersatz von 240 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Gemünden (Wohra)
Befreiungen von der Hundesteuer können in Gemünden (Wohra) auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Gemünden (Wohra).
Hundesteuer für Gemünden (Wohra) berechnen
≈ 3 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Gemünden (Wohra)
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Gemünden (Wohra)
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gemünden (Wohra)?
Für den ersten Hund zahlst du in Gemünden (Wohra) 36 € pro Jahr, für den zweiten Hund 43 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 240 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Gemünden (Wohra) zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Gemünden (Wohra) zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Gemünden (Wohra). Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).