Hundesteuer Reinheim
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Reinheim für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Reinheim
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Reinheim (2026)
Die Hundesteuer in Reinheim (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Reinheim einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 36 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 43 € sowie für jeden weiteren Hund 50 €. In Reinheim wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Reinheim
Befreiungen von der Hundesteuer können in Reinheim auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Reinheim.
Hundesteuer für Reinheim berechnen
≈ 3 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Reinheim
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Reinheim
Wie hoch ist die Hundesteuer in Reinheim?
Für den ersten Hund zahlst du in Reinheim 36 € pro Jahr, für den zweiten Hund 43 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Reinheim zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Reinheim zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Reinheim. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).