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Listenhunde

Listenhunde und Kampfhunde: Rasselisten, Steuer & Auflagen

Was Listenhunde sind, wie sich die Hundesteuer dafür unterscheidet, und welche Nachweise (Sachkunde, Hundeführerschein) je Bundesland gefordert werden.

✍️ Hundesteuer-Tabelle Redaktion📅 23. Juni 2026

Was sind Listenhunde?

Als Listenhunde (umgangssprachlich auch “Kampfhunde”) werden Hunde bestimmter Rassen oder Kreuzungen bezeichnet, die per Landesgesetz oder -verordnung als potenziell gefährlich eingestuft werden — unabhängig vom tatsächlichen Verhalten des einzelnen Tieres. Für sie gelten meist zusätzliche Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie ein Wesenstest.

Rasselisten sind Ländersache

Die genaue Rasseliste wird nicht bundeseinheitlich, sondern von jedem Bundesland einzeln über ein Landeshundegesetz oder eine Gefahrenabwehrverordnung festgelegt. Das bedeutet konkret: Ein Hund, der in einem Bundesland als Listenhund gilt, muss es in einem anderen nicht zwangsläufig sein. Auf unseren Bundesland-Seiten findest du jeweils einen Hinweis auf die zuständige Rechtsgrundlage — für die exakte, aktuelle Rasseliste verweisen wir auf die zuständige Ordnungsbehörde, da sich Listen ändern können.

Höhere Hundesteuer für Listenhunde

Viele, aber nicht alle Kommunen erheben für Listenhunde einen deutlich höheren Steuersatz als für “normale” Hunde. Beispiele aus unserer recherchierten Datenbank:

  • Wuppertal: 1.000 € pro Jahr für gefährliche Hunde
  • Essen: 852 € pro Jahr
  • Bonn: gestaffelt — 780 € für den ersten, 1.020 € für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund
  • Berlin und Köln: aktuell kein erhöhter Satz für Listenhunde/Kampfhunde

Die genauen, mit Quelle belegten Sätze findest du auf der jeweiligen Stadt-Seite.

Sachkundenachweis und Hundeführerschein

In mehreren Bundesländern ist für das Halten bestimmter Hunde ein Sachkundenachweis (“Hundeführerschein”) vorgeschrieben — ein theoretischer und/oder praktischer Nachweis, dass Halterin oder Halter mit dem Hund sicher umgehen können. Ob diese Pflicht nur für Listenhunde gilt oder grundsätzlich für alle Hunde vorgesehen ist, unterscheidet sich je nach Bundesland und wird in der jeweiligen Landeshundeverordnung geregelt.

Wichtiger Hinweis

Regelungen zu Listenhunden berühren nicht nur Steuerfragen, sondern auch Ordnungsrecht und Tierschutz. Prüfe vor der Anschaffung eines potenziell gelisteten Hundes unbedingt die aktuellen Vorgaben bei der Ordnungsbehörde deines Bundeslandes und deiner Gemeinde.