Hundesteuer Elbtal
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Elbtal für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Elbtal
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Elbtal (2026)
Die Hundesteuer in Elbtal (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Elbtal einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 40 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 48 € sowie für jeden weiteren Hund 56 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Elbtal ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Elbtal
Befreiungen von der Hundesteuer können in Elbtal auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Elbtal.
Hundesteuer für Elbtal berechnen
≈ 3,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Elbtal
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Elbtal
Wie hoch ist die Hundesteuer in Elbtal?
Für den ersten Hund zahlst du in Elbtal 40 € pro Jahr, für den zweiten Hund 48 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Elbtal zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Elbtal zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Elbtal. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).