Hundesteuer Runkel
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Runkel für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Runkel
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Runkel (2026)
Die Hundesteuer in Runkel (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Runkel einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 54 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 65 € sowie für jeden weiteren Hund 76 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Runkel ein erhöhter Steuersatz von 792 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Runkel
Befreiungen von der Hundesteuer können in Runkel auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Runkel.
Hundesteuer für Runkel berechnen
≈ 4,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Runkel
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Runkel
Wie hoch ist die Hundesteuer in Runkel?
Für den ersten Hund zahlst du in Runkel 54 € pro Jahr, für den zweiten Hund 65 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 792 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Runkel zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Runkel zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Runkel. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).