Hundesteuer Bebra
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Bebra für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bebra
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Bebra (2026)
Die Hundesteuer in Bebra (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bebra einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 54 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 65 € sowie für jeden weiteren Hund 76 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bebra ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bebra
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bebra auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bebra.
Hundesteuer für Bebra berechnen
≈ 4,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bebra
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Bebra
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bebra?
Für den ersten Hund zahlst du in Bebra 54 € pro Jahr, für den zweiten Hund 65 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bebra zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bebra zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bebra. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).