Hundesteuer Bickenbach (Bergstraße)
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Bickenbach (Bergstraße) für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bickenbach (Bergstraße)
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Bickenbach (Bergstraße) (2026)
Die Hundesteuer in Bickenbach (Bergstraße) (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bickenbach (Bergstraße) einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 40 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 48 € sowie für jeden weiteren Hund 56 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bickenbach (Bergstraße) ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bickenbach (Bergstraße)
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bickenbach (Bergstraße) auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bickenbach (Bergstraße).
Hundesteuer für Bickenbach (Bergstraße) berechnen
≈ 3,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bickenbach (Bergstraße)
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Bickenbach (Bergstraße)
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bickenbach (Bergstraße)?
Für den ersten Hund zahlst du in Bickenbach (Bergstraße) 40 € pro Jahr, für den zweiten Hund 48 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bickenbach (Bergstraße) zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bickenbach (Bergstraße) zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bickenbach (Bergstraße). Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).