Hundesteuer Rödermark
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Rödermark für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rödermark
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Rödermark (2026)
Die Hundesteuer in Rödermark (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rödermark einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Rödermark ein erhöhter Steuersatz von 900 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rödermark
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rödermark auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rödermark.
Hundesteuer für Rödermark berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rödermark
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Rödermark
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rödermark?
Für den ersten Hund zahlst du in Rödermark 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 900 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rödermark zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rödermark zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rödermark. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).