Hundesteuer Rodgau
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Rodgau für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rodgau
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Rodgau (2026)
Die Hundesteuer in Rodgau (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Rodgau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. In Rodgau wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Rodgau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Rodgau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Rodgau.
Hundesteuer für Rodgau berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Rodgau
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Rodgau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rodgau?
Für den ersten Hund zahlst du in Rodgau 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Rodgau zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Rodgau zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Rodgau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).