Hundesteuer Cornberg
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Cornberg für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Cornberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Cornberg (2026)
Die Hundesteuer in Cornberg (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Cornberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 130 € sowie für jeden weiteren Hund 151 €. In Cornberg wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Cornberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Cornberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Cornberg.
Hundesteuer für Cornberg berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Cornberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Cornberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Cornberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Cornberg 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 130 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Cornberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Cornberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Cornberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).