Hundesteuer Leun
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Leun für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Leun
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Leun (2026)
Die Hundesteuer in Leun (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Leun einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Leun ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Leun
Befreiungen von der Hundesteuer können in Leun auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Leun.
Hundesteuer für Leun berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Leun
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Leun
Wie hoch ist die Hundesteuer in Leun?
Für den ersten Hund zahlst du in Leun 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Leun zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Leun zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Leun. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).