Hundesteuer Fulda
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Fulda für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Fulda
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Fulda (2026)
Die Hundesteuer in Fulda (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Fulda einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 75 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 90 € sowie für jeden weiteren Hund 105 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Fulda ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Fulda
Befreiungen von der Hundesteuer können in Fulda auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Fulda.
Hundesteuer für Fulda berechnen
≈ 6,25 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Fulda
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Fulda
Wie hoch ist die Hundesteuer in Fulda?
Für den ersten Hund zahlst du in Fulda 75 € pro Jahr, für den zweiten Hund 90 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Fulda zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Fulda zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Fulda. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).