Hundesteuer Erlensee
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Erlensee für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Erlensee
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Erlensee (2026)
Die Hundesteuer in Erlensee (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Erlensee einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 75 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 90 € sowie für jeden weiteren Hund 105 €. In Erlensee wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Erlensee
Befreiungen von der Hundesteuer können in Erlensee auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Erlensee.
Hundesteuer für Erlensee berechnen
≈ 6,25 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Erlensee
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Erlensee
Wie hoch ist die Hundesteuer in Erlensee?
Für den ersten Hund zahlst du in Erlensee 75 € pro Jahr, für den zweiten Hund 90 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Erlensee zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Erlensee zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Erlensee. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).