Hundesteuer Steinau an der Straße
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Steinau an der Straße für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinau an der Straße
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Steinau an der Straße (2026)
Die Hundesteuer in Steinau an der Straße (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Steinau an der Straße einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 54 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 65 € sowie für jeden weiteren Hund 76 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Steinau an der Straße ein erhöhter Steuersatz von 300 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Steinau an der Straße
Befreiungen von der Hundesteuer können in Steinau an der Straße auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinau an der Straße.
Hundesteuer für Steinau an der Straße berechnen
≈ 4,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinau an der Straße
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Steinau an der Straße
Wie hoch ist die Hundesteuer in Steinau an der Straße?
Für den ersten Hund zahlst du in Steinau an der Straße 54 € pro Jahr, für den zweiten Hund 65 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 300 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Steinau an der Straße zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Steinau an der Straße zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinau an der Straße. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).