Hundesteuer Friedrichsdorf
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Friedrichsdorf für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Friedrichsdorf
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Friedrichsdorf (2026)
Die Hundesteuer in Friedrichsdorf (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Friedrichsdorf einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Friedrichsdorf ein erhöhter Steuersatz von 792 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Friedrichsdorf
Befreiungen von der Hundesteuer können in Friedrichsdorf auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Friedrichsdorf.
Hundesteuer für Friedrichsdorf berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Friedrichsdorf
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Friedrichsdorf
Wie hoch ist die Hundesteuer in Friedrichsdorf?
Für den ersten Hund zahlst du in Friedrichsdorf 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 792 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Friedrichsdorf zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Friedrichsdorf zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Friedrichsdorf. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).