Hundesteuer Nidda
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Nidda für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nidda
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Nidda (2026)
Die Hundesteuer in Nidda (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Nidda einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Nidda ein erhöhter Steuersatz von 880 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Nidda
Befreiungen von der Hundesteuer können in Nidda auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Nidda.
Hundesteuer für Nidda berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Nidda
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Nidda
Wie hoch ist die Hundesteuer in Nidda?
Für den ersten Hund zahlst du in Nidda 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 880 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Nidda zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Nidda zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Nidda. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).