Hundesteuer Aßlar
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Aßlar für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Aßlar
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Aßlar (2026)
Die Hundesteuer in Aßlar (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Aßlar einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Aßlar ein erhöhter Steuersatz von 300 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Aßlar
Befreiungen von der Hundesteuer können in Aßlar auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Aßlar.
Hundesteuer für Aßlar berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Aßlar
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Aßlar
Wie hoch ist die Hundesteuer in Aßlar?
Für den ersten Hund zahlst du in Aßlar 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 300 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Aßlar zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Aßlar zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Aßlar. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).