Hundesteuer Lohra
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Lohra für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lohra
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Lohra (2026)
Die Hundesteuer in Lohra (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lohra einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lohra ein erhöhter Steuersatz von 900 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lohra
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lohra auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lohra.
Hundesteuer für Lohra berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lohra
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Lohra
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lohra?
Für den ersten Hund zahlst du in Lohra 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 900 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lohra zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lohra zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lohra. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).