Hundesteuer Liederbach am Taunus
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Liederbach am Taunus für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Liederbach am Taunus
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Liederbach am Taunus (2026)
Die Hundesteuer in Liederbach am Taunus (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Liederbach am Taunus einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Liederbach am Taunus ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Liederbach am Taunus
Befreiungen von der Hundesteuer können in Liederbach am Taunus auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Liederbach am Taunus.
Hundesteuer für Liederbach am Taunus berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Liederbach am Taunus
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Liederbach am Taunus
Wie hoch ist die Hundesteuer in Liederbach am Taunus?
Für den ersten Hund zahlst du in Liederbach am Taunus 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Liederbach am Taunus zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Liederbach am Taunus zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Liederbach am Taunus. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).