Hundesteuer Biblis
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Biblis für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Biblis
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Biblis (2026)
Die Hundesteuer in Biblis (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Biblis einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Biblis ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Biblis
Befreiungen von der Hundesteuer können in Biblis auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Biblis.
Hundesteuer für Biblis berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Biblis
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Biblis
Wie hoch ist die Hundesteuer in Biblis?
Für den ersten Hund zahlst du in Biblis 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Biblis zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Biblis zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Biblis. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).