Hundesteuer Karben
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Karben für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Karben
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Karben (2026)
Die Hundesteuer in Karben (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Karben einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 60 € sowie für jeden weiteren Hund 70 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Karben ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Karben
Befreiungen von der Hundesteuer können in Karben auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Karben.
Hundesteuer für Karben berechnen
≈ 4,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Karben
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Karben
Wie hoch ist die Hundesteuer in Karben?
Für den ersten Hund zahlst du in Karben 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 60 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Karben zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Karben zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Karben. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).