Hundesteuer Haunetal
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Haunetal für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Haunetal
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Haunetal (2026)
Die Hundesteuer in Haunetal (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Haunetal einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 60 € sowie für jeden weiteren Hund 70 €. In Haunetal wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Haunetal
Befreiungen von der Hundesteuer können in Haunetal auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Haunetal.
Hundesteuer für Haunetal berechnen
≈ 4,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Haunetal
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Haunetal
Wie hoch ist die Hundesteuer in Haunetal?
Für den ersten Hund zahlst du in Haunetal 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 60 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Haunetal zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Haunetal zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Haunetal. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).