Hundesteuer Hessisch Lichtenau
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Hessisch Lichtenau für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Hessisch Lichtenau (2026)
Die Hundesteuer in Hessisch Lichtenau (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hessisch Lichtenau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. In Hessisch Lichtenau wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hessisch Lichtenau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Hessisch Lichtenau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau.
Hundesteuer für Hessisch Lichtenau berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Hessisch Lichtenau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hessisch Lichtenau?
Für den ersten Hund zahlst du in Hessisch Lichtenau 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Hessisch Lichtenau zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Hessisch Lichtenau zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).