Hundesteuer Bad Soden am Taunus
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Bad Soden am Taunus für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Bad Soden am Taunus (2026)
Die Hundesteuer in Bad Soden am Taunus (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bad Soden am Taunus einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. In Bad Soden am Taunus wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bad Soden am Taunus
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bad Soden am Taunus auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus.
Hundesteuer für Bad Soden am Taunus berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Bad Soden am Taunus
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bad Soden am Taunus?
Für den ersten Hund zahlst du in Bad Soden am Taunus 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bad Soden am Taunus zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bad Soden am Taunus zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).