Hundesteuer Helsa
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Helsa für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Helsa
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Helsa (2026)
Die Hundesteuer in Helsa (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Helsa einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 68 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 82 € sowie für jeden weiteren Hund 95 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Helsa ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Helsa
Befreiungen von der Hundesteuer können in Helsa auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Helsa.
Hundesteuer für Helsa berechnen
≈ 5,67 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Helsa
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Helsa
Wie hoch ist die Hundesteuer in Helsa?
Für den ersten Hund zahlst du in Helsa 68 € pro Jahr, für den zweiten Hund 82 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Helsa zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Helsa zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Helsa. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).