Hundesteuer Hanau
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Hanau für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hanau
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Hanau (2026)
Die Hundesteuer in Hanau (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hanau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 80 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 96 € sowie für jeden weiteren Hund 112 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Hanau ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hanau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Hanau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hanau.
Hundesteuer für Hanau berechnen
≈ 6,67 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hanau
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Hanau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hanau?
Für den ersten Hund zahlst du in Hanau 80 € pro Jahr, für den zweiten Hund 96 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Hanau zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Hanau zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hanau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).