Hundesteuer Freiensteinau
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Freiensteinau für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Freiensteinau
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Freiensteinau (2026)
Die Hundesteuer in Freiensteinau (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Freiensteinau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 80 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 96 € sowie für jeden weiteren Hund 112 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Freiensteinau ein erhöhter Steuersatz von 800 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Freiensteinau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Freiensteinau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Freiensteinau.
Hundesteuer für Freiensteinau berechnen
≈ 6,67 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Freiensteinau
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Freiensteinau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiensteinau?
Für den ersten Hund zahlst du in Freiensteinau 80 € pro Jahr, für den zweiten Hund 96 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 800 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Freiensteinau zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Freiensteinau zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Freiensteinau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).