Hundesteuer Groß-Zimmern
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Groß-Zimmern für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Groß-Zimmern
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Groß-Zimmern (2026)
Die Hundesteuer in Groß-Zimmern (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Groß-Zimmern einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 58 € sowie für jeden weiteren Hund 67 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Groß-Zimmern ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Groß-Zimmern
Befreiungen von der Hundesteuer können in Groß-Zimmern auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Groß-Zimmern.
Hundesteuer für Groß-Zimmern berechnen
≈ 4 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Groß-Zimmern
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Groß-Zimmern
Wie hoch ist die Hundesteuer in Groß-Zimmern?
Für den ersten Hund zahlst du in Groß-Zimmern 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 58 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Groß-Zimmern zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Groß-Zimmern zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Groß-Zimmern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).