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Hundesteuer Ginsheim-Gustavsburg

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.

1. Hund84 €pro Jahr
2. Hund101 €pro Jahr
3. Hund und weitere118 €pro Jahr
Listenhund600 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 1. Juni 2026(Info)🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.

Hundesteuer-Regelungen in Ginsheim-Gustavsburg (2026)

Die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Ginsheim-Gustavsburg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Ginsheim-Gustavsburg ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Ginsheim-Gustavsburg

Befreiungen von der Hundesteuer können in Ginsheim-Gustavsburg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg.

Hundesteuer für Ginsheim-Gustavsburg berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerGinsheim-Gustavsburg
84 €/ Jahr

≈ 7 € pro Monat

Ranking der StadtPlatz 306 von 899
Bundesweiter Schnitt~76,39 € (1. Hund)
Berechnungsgrundlage
✓1. Hund: 84 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg
Quelle & Stand
www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026

Häufige Fragen zu Ginsheim-Gustavsburg

Wie hoch ist die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg?

Für den ersten Hund zahlst du in Ginsheim-Gustavsburg 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Ginsheim-Gustavsburg zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Ginsheim-Gustavsburg zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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