Hundesteuer Frankenberg (Eder)
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Frankenberg (Eder) für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Frankenberg (Eder)
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Hundesteuer-Regelungen in Frankenberg (Eder) (2026)
Die Hundesteuer in Frankenberg (Eder) (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Frankenberg (Eder) einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 42 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 50 € sowie für jeden weiteren Hund 59 €. In Frankenberg (Eder) wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Frankenberg (Eder)
Befreiungen von der Hundesteuer können in Frankenberg (Eder) auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Frankenberg (Eder).
Hundesteuer für Frankenberg (Eder) berechnen
≈ 3,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Frankenberg (Eder)
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Frankenberg (Eder)
Wie hoch ist die Hundesteuer in Frankenberg (Eder)?
Für den ersten Hund zahlst du in Frankenberg (Eder) 42 € pro Jahr, für den zweiten Hund 50 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Frankenberg (Eder) zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Frankenberg (Eder) zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Frankenberg (Eder). Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).