Hundesteuer Frankfurt am Main
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Jahres.
- Zuständiges Amt
- Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main
ℹ️ Für gefährliche Hunde nach der Hessischen Hundeverordnung gilt der Jahressatz von 900 Euro.
Hundesteuer-Regelungen in Frankfurt am Main (2026)
Die Hundesteuer in Frankfurt am Main (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Frankfurt am Main einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 102 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 180 € sowie für jeden weiteren Hund 180 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Frankfurt am Main ein erhöhter Steuersatz von 900 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Frankfurt am Main
Befreiungen von der Hundesteuer können in Frankfurt am Main auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main.
Hundesteuer für Frankfurt am Main berechnen
≈ 8,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Jahres.
- Zuständiges Amt
- Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main
- Quelle & Stand
- frankfurt.de ↗•Geprüft: 5. Juli 2026
Häufige Fragen zu Frankfurt am Main
Wie hoch ist die Hundesteuer in Frankfurt am Main?
Für den ersten Hund zahlst du in Frankfurt am Main 102 € pro Jahr, für den zweiten Hund 180 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 900 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Frankfurt am Main zahlen?
Fällig am 1. Juli eines Jahres.
Welches Amt ist in Frankfurt am Main zuständig?
Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).