Hundesteuer Zülpich
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Zülpich
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Zülpich (2026)
Die Hundesteuer in Zülpich (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Zülpich einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Zülpich ein erhöhter Steuersatz von 588 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Zülpich
Befreiungen von der Hundesteuer können in Zülpich auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Zülpich.
Hundesteuer für Zülpich berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Zülpich
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Zülpich
Wie hoch ist die Hundesteuer in Zülpich?
Für den ersten Hund zahlst du in Zülpich 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 588 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Zülpich zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Zülpich zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Zülpich. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).